Asche verstreuen

Asche verstreuen

Neben der Aufbewahrung der Asche in einer Urne oder einem Schmuckstück besteht auch die Möglichkeit, die Asche des Verstorbenen zu verstreuen. Krematorien und Friedhöfe verfügen oft über eigene Bereiche für die Ascheverstreuung. In Deutschland und Österreich gelten strenge Vorschriften für die Verstreuung von Asche.


DEUTSCHLAND

Asche verstreuen

In Deutschland ist das Verstreuen von Asche ohne vorherige Anmeldung nicht gestattet, da eine strenge Friedhofsordnung („Friedhofszwang“) gilt. Die Asche darf nur auf einem offiziellen Friedhof, in einer dafür vorgesehenen Urnenmauer oder in einem Urnengrab beigesetzt werden. Eine Verstreuung ist an speziellen, dafür vorgesehenen Orten möglich, beispielsweise in bestimmten Wäldern oder auf See, dies geschieht jedoch unter der Aufsicht spezialisierter Dienste.

Regeln für das Verstreuen von Asche

Strenge Bestattungsgesetze

Deutschland hat eines der strengsten Bestattungsgesetze Europas, das sogenannte Friedhofszwang.

Friedhofspflicht

Die Asche muss auf einem Friedhof beigesetzt oder an einem dafür vorgesehenen Ort verstreut werden.

Mitnahme der Asche nach Hause verboten

Grundsätzlich ist es nicht erlaubt, die Asche mit nach Hause zu nehmen oder sie frei in der Natur, beispielsweise im Wald oder im eigenen Garten, zu verstreuen.

Seebestattung

In Ausnahmefällen ist die Seebestattung erlaubt, jedoch nur in speziell dafür ausgewiesenen Gebieten wie der Nord- oder Ostsee.

Ausgewiesene Orte

Einige Bundesländer haben spezielle Waldgebiete oder Naturbestattungsplätze ausgewiesen, an denen die Verstreuung erlaubt ist.

Mitwirkung der Bestattungsunternehmen

Deutsche Krematorien dürfen die Asche nicht einfach an Angehörige aushändigen. Die Beisetzung oder Verstreuung der Asche muss gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgen.

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ÖSTERREICH

Das Verstreuen von Asche ist in Österreich eingeschränkt und nur in speziell dafür vorgesehenen Bereichen erlaubt, wie zum Beispiel auf Streufeldern in Friedhöfen oder auf Privatgrundstücken mit behördlicher Genehmigung. Das Ausstreuen in der freien Natur ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Es empfiehlt sich, sich vorab bei den örtlichen Behörden oder einer österreichischen Botschaft/einem österreichischen Konsulat über die genauen Bestimmungen zu informieren, da diese von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein können.

Regeln für das Verstreuen von Asche

Begrenzte Standorte

Das Verstreuen ist nur auf speziell dafür vorgesehenen Verstreuungsflächen auf Friedhöfen oder auf Privatgrundstücken erlaubt.

Genehmigung erforderlich

Für Streufelder auf Privatgrundstücken ist die schriftliche Genehmigung des Eigentümers erforderlich.

Natur

Das Verstreuen in freier Natur ist äußerst selten und nur in Ausnahmefällen erlaubt.

Bundesländer

Die Regelungen können von Bundesland zu Bundesland stark variieren.

Anfrage

Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeinde oder die österreichische Botschaft/das österreichische Konsulat, um die genauen Regelungen und erforderlichen Genehmigungen zu erfahren.


Weitere Informationen

Für das Verstreuen von Asche an bestimmten Orten ist häufig eine Genehmigung der zuständigen Behörden erforderlich. Es ist wichtig, die geltenden Regeln zu befolgen und die Umwelt mit Respekt zu behandeln.

Gerne stellen wir Ihnen hierzu weitere Informationen zur Verfügung.

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